Zusammenstellung wichtiger Karten 3

I. Einsätze der Bundeswehr
I. Einsatz der Bundeswehr im Ausland
1. Schema
  • Verfassungsmäßigkeit der Genehmigung eines Einsatzes der Bundewehr durch die Bundesregierung
    • iRe NATO-/UNO-Einsatzes bzw. ohne NATO-/UNO-Einsatz
 
(JI S.122ff.)

 
Einsatz der Bundeswehr iRe NATO-/UNO-EinsatzesEinsatz der Bundeswehr ohne NATO-/UNO-Einsatz
I. RGL für das Handeln der BRegierung
   Art.24 II GG
 
II. Einschränkungen des Handelns der BRegierung
    1. Art.87a II GG
    2. Art.59 II 1 GG
    3. Ungeschriebener wehrverfassungsrechtlicher
        Parlamentsvorbehalt
    4. Gefahr im Verzug
    5. Pflichten nach Abschluss des Einsatzes
 
 
 
I. RGL für das Handeln der BRegierung
   Umkehrschluss aus Art.59 II 1 GG
 
II. Einschränkungen des Handelns der BRegierung
    1. Art.87a II GG
    2. Ungeschriebener wehrverfassungsrechtlicher
        Parlamentsvorbehalt
    3. Gefahr im Verzug
    4. Pflichten nach Abschluss des Einsatzes
 
Nicht Art.59 II 1 GG, da Bundeswehr nicht iRd UNO/NATO, also aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags eingesetzt wird.
 
 

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