Zusammenstellung wichtiger Karten 3

E. Art.4 GG
I. Art.4 I, II GG: Glaubensfreiheit
Kopftuch-Fälle
  • Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Kopftuchverbot nach der 2. Kopftuchentscheidung des BVerfG verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist?
    • Ist das bloße Tragen eines Kopftuchs ausreichend?
 
(JI S.96)

Grundsatz
Verfassungrechtliche Rechtfertigung (+), wenn konkrete Gefahren für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität bestehen.
Folge: Das bloße Tragen des Kopftuchs reicht nicht aus, um eine solche Gefahr zu begründen.
 
Ausnahme
Bloßes Tragen des Kopftuchs ausreichend, wenn man Lehrer an Brennpunktschule ist, an denen religiöse Konflikte eskalieren, kann zeitlich vorübergehend das Zeigen bestimmter religiöser Symbole verboten werden.
→ Zeitlich vorübergehend kann das Zeigen bestimmter religiöser Symbole verboten werden.

Diskussion