Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
III. Sonderfälle: Vertrag zugunsten Dritter
  • Wie erfolgt grds. die Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis, wenn ein VzD vorliegt?
  • Welche Ausnahmen / Besonderheiten gibt es?
 
(Wandt)

Wie erfolgt grds. die Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis, wenn ein VzD vorliegt?
Nach den allg. Grundsätzen: Bestimmung der Leistungsverhältnisse
 
Welche Ausnahmen / Besonderheiten gibt es?
1. Das Valutaverhältnis ist ein unentgeltliches Schuldverhältnis (zB Schenkung)
2. Die Zuwendung soll als eine allein vom Bestand des Deckungsverhältnisses abhängige Leistung (im
    bereicherungsrechtlichen Sinne) erscheinen und vom Valutaverhältnis vollkommen unabhängig sein.
    erschöpft sich in dem Deckungsverhältnis als solches (zB LebensversicherungsV §330 BGB;
3. Alleiniges ForderungsR des Dritten (in Abbedingung von §335 BGB)
 
Folge: Direktkondiktion im Verhältnis Versprechensempfänger - Dritter

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