Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
III. Sonderfälle: Drittleistung (§267 BGB)
  • Wie erfolgt die Rückabwicklung in den Fällen veranlasster bzw. nicht veranlasster Drittleistung?
 
(Wandt)

 
 
Korrektur
Nicht veranlasste Drittleistung, Valutaverhältnis unwirksam
KondiktionsAS Dritter gg. Gläubiger aus §812 I 1 Fall 1 (+), Drittleistung des Dritten solvendi causa; ohne RGrund (+), weil die Forderung, die der Dritte tilgt, tatsächlich nicht bestand.
 

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