Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
III. Sonderfälle: Drittleistung (§267 BGB)
  • Wann liegt eine Drittleistung iSv §267 BGB vor?
 
(Wandt)

Voraussetzungen Drittleistung iSv §267 BGB
1. Dritter hat eigene Tilgungsbestimmung abgegeben
    (↔ Anweisung: Abgabe der Tilgungsbestimmung des Anweisenden als Bote ggü.
                                Anweisungsempfänger)
2. Fremdtilgungswille des Dritten (= Dritter will fremde Schuld tilgen)
 
 

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