Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
III. Sonderfälle: Anweisungsfälle
  • Angenommene Anweisung iSv §784 BGB
    • Wie erfolgt die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung, wenn das Deckungsverhältnis (Anweisung, §§783ff. BGB) oder das Valutaverhältnis unwirksam sind?
 
(Wandt)

Anwendung der allgemeinen Grundsätze.
  • Nur Rückabwicklung innerhalb der fehlerhaften Leistungsverhältnisse
  • Beachte: Ist die Anweisung im Deckungsverhältnis nicht zurechenbar veranlasst: Direktkondiktion, da Leistung (-)

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