Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
III. Sonderfälle: Anweisungsfälle
  • Konstellation 1: Wirksame Anweisung, Mangel im Valuta- oder Deckungsverhältnis
    • Wie erfolgt die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung, wenn
      • Weisung wirksam
      • Valutaverhältnis unwirksam, Deckungsverhältnis wirksam?
 
Beispiel
Beachte: Ich habe vergessen die Anweisung im Verhäältnis Anweisender - Angewiesener einzuzeichnen! 
 

(Wandt)

AS Anweisender gg. Anweisungsempfänger aus §812 I 1 Fall 1 BGB (= Rückabwicklung übers Eck)
  • Rückabwicklung übers Eck, keine Direktkondiktion
    • Rückabwicklung nur innerhalb der jeweiligen schuldrechtlichen Beziehungen

Diskussion