Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
III. Sonderfälle: Irrtümliche Zahlung fremder Schulden
2. Einseitiger Irrtum
 
Konstellation
Zuwendender glaubt, durch Leistung an den Zuwendungsempfänger eine eigene Schuld zu erfüllen, die aber in Wirklichkeit gar nicht besteht. Der Zuwendungsempfänger meit hingegen, es handelt sich um eine Leistung seines tatsächlichen Schuldners.
→ So ist auch die Konstellation im Hemdenfall! G glaubt durch die Lieferung der Hemden eine eigene Schuld ggü. S zu tilgen, diese besteht aber gar nicht. S hingegen versteht das Handeln als Tilgung der Schuld des M ihm gegenüber!

(Wandt)

Anwendung der allg. Grundsätze zur Bestimmung der Leistungsverhältnisse (§§133, 157 BGB: obj. Empfängerhorizont).

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