Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
III. Sonderfälle: Irrtümliche Zahlung fremder Schulden
1. Beiderseitiger Irrtum
 
Beispiel
Die Eltern glauben, ihr minderjähriger Sohn hätte den Zaun der Nachbarn beschädigt und zahlen an den Nachbarn Schadensersatz; der Nachbar glaubt ebenfalls an die Beschädigung durch den Sohn. In Wahrheit war es jedoch die Tochter T des X. AS der Eltern E gg. Nachbarn N auf Erstattung?

(Wandt)

§812 I 1 Fall 1 BGB (+)
I. Etwas erlangt: Eigentum an den Geldscheinen
II. durch Leistung der E (+)
in Betracht kommt Drittleistung der Eltern nach §267 BGB
  • h.M.: Tilgungsbestimmung bzgl. der Tilgung von Schulden Dritter erforderlich; SV (-)
  • Nachträgliche Tilgungsbestimmung wurde nicht erklärt
III. Ohne Rechtsgrund (+)

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