Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
III. Sonderfälle: Gutgläubiger (Geheiß-) Erwerb
 
Hemden-Fall
G betreibt eine Hemdemfabrik. Schneider M hat schon mehrfach Hemdengeschäfte für G vermittelt. Eines Tages schließt M mit S einen KaufV über die Lieferung von Hemden ab und einigt sich über Eigentumsübergang. M legt sein Handeln im Namen des G nicht offen. Wie mit M abgesprochen olt S die Hemden bei G ab, der sie herausgibt, weil er an ein eigenes Geschäft glaubt. S verkauft die Hemden an Dritte. AS des G gg. S auf Bezahlung der Hemden?
 
Was kann G tun, damit er dennoch das Geld bekommt?

(Wandt)

A. AS aus §433 I 1 BGB (-)
mangels wirksamer Stellvertretung des M.
 
B. §§989, 990 I BGB (-)
I. Vorliegen eines EBV im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses (= Weiterveräußerung) (-)
  • Urspr.: G = Eigentümer der Hemden
  • Eigentumsverlust an S? (+)
    • Übereignung M-S nach §§929 S.1, 932 I (+)
      • (P) Übergabe (+)
        • Besitzerlangung des S (+)
        • Besitzverlust des M (+)
        • Auf Veranlassung des M (+)
          • (+), falls G Geheißperson des M ist.
            • G = Geheißperosn (-), da er sich subjektiv nicht den Weisungen des M unterwirft.
          • Aber: G = Scheingeheißperson
            • (P) Liegt "Veranlassung" auch im Falle von Scheingeheißpersonen vor (s. KK im SachenR I).
              • BGH: Veranlassung (+)
              • h.L.: Veranlassung (-)
 
C. §812 I 1 Fall 1 BGB (-)
Leistung G-S?
Sicht des S: Leistung des M liegt vor!
 
D. §816 I 1 BGB (-), S verfügt als Berechtigter (s.o.)
 
E. §812 I 1 Fall 2 StGB (-), da Vorrang der Leistungsbeziehung M-S
Grund: S hat gutgläubig Eigentum erweorben und ist daher schutzwürdig
 
F. §823 I (-) mangels Verschulden
 
Was kann G tun, damit er dennoch das Geld bekommt?
G kann seine (jedenfalls konkludent erklärte) Tilgungsbestimmung ggü. S anfechten
  • Vss.: Anfechtungserklärung, Anfechtungsgrund, Anfechtungsfrist
  • RF: ex tunc-Nichtigkeit der Tilgungsbestimmung.
Was wäre die Folge hiervon?

Diskussion