Zusammenstellung wichtiger Karten 3

VII. Tilgung der Forderung
1. HypothekenGl ≠ ForderungsGl
a) Konstellation 1: Grundstückseigentümer = Forderungsschuldner
  • Grundstückseigentümer zahlt an Nichtberechtigten, der im GB als HypothekenGl steht
  • Worauf wird gezahlt?
  • RF bzgl. Forderung und Hypothek?
 
(Vieweg §15, Rn.58ff.)

Zahlung auf die Forderung und die Hypothek
RF bzgl. Forderung RF bzgl. der Hypothek
§893 iVm §892
Behandlung wie wenn an Berechtigten gezahlt worden wäre;
Folge: iVm §362 I: Erlöschen der Forderung
§893 iVm §892
Behandlung wie wenn an Berechtigten gezahlt worden wäre;
Folge: iVm §§1163 I 2, 1177 I:
Übergang der Hypothek auf den Grundstückseigentümer und
Umwandlung der Hypothek in eine Eigentümergrundschuld (GS ist nicht akzessorisch)
Zweck: Wahrung des Rangs im GB zugunsten des
              Eigentümers
 
 

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