Zusammenstellung wichtiger Karten 3

VII. Tilgung der Forderung
1. HypothekenGl = ForderungsGl
a) Konstellation 2: Grundstückseigentümer ≠ Forderungsschuldner
  • Grundstückseigentümer zahlt an den ForderungGl
    • Ausnahmefall: Abrede im Innenverhältnis Forderungsschuldner - Grundstückseigentümer, dass
    •                           Grundstückseigentümer zahlen soll.
    •                           Grundstückseigentümer zahlt abredegemäß an ForderungsGl                     
    • Worauf wird gezahlt?
    • Rechtsfolgen bzgl. Forderung und Hypothek?

(Vieweg §15, Rn.58ff.)

Abredegemäß = Zahlung auf die Forderung
Rechtsfolgen bzgl. der Forderung
Rechtsfolgen bzgl. der Hypothek
§362 I
Erlöschen der Forderung, da Tilgungsbestimmung diesbzgl. besteht.
§§1163 I 2, 1177 I 1
Übergang der Hypothek auf den Grundstückseigentümer und
Umwandlung der Hypothek in eine Eigentümergrundschuld.
Zweck: Wahrung des Rangs im GB zugunsten des
              Eigentümers

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