Zusammenstellung wichtiger Karten 3

D. §§421ff. BGB: Gesamtschuld
II. Entstehung
1. Entstehung nach dem allgemeinen Tatbestand des §421 BGB
b) Ausführungen: eine Leistung
  • Definition / Wann ist das Merkmal erfüllt?
    • Beispiel "eine Leistung" (+)
 
(M 11.07.17)

Eine Leistung (+), wenn die eventuell verschiedenen Pflichten der Schuldner auf dasselbe Leistungsinteresse (≠ Leistung) gerichtet sind.
 
Beachte
  • Eine der Forderung kann auch bedingt / befristet sein, Leistungsort und ASHöhe können unterschiedlich sein.
  • AS müssen nicht auf die gleiche RF gerichtet sein.
 
Beispiel: Eine Leistung (+)
  • AS auf Naturalherstellung und Geldersatz - AS auf Nachbesserung
  • AS auf Schadensersatz - AS auf Herausgabe des Erlöses
  • Haftung von Architekt (DienstV) und Bauunternehmer (WerkV), wenn sie für denselben Mangel verantwortlich sind.
    • §§634 Nr.1, 635 BGB: NachbesserungsAS gg. Bauunternehmer wg. mangelhafter Herstellung des Werkes
    • §280 I BGB: SchadensersatzAS gg. Architekt, der Nebenpflicht hatte, den Bau ordnungsgemäß zu überwachen.
Wieso liegt hier eine Leistung vor?
 
Beispiel
Der  bei  der  Ankaufsuntersuchung  vom  Käufer  eines  Pferdes  beauftragte  Tierarzt  haftet,  wenn  er
einen Tiermangel schuldhaft verkennt, neben dem Verkäufer des Tieres als Gesamtschuldner für die
aufgrund  der  Rückabwicklung  des  Vertrages  zu  ersetzenden  Vermögensnachteile (Kaufpreisrückzahlung,  Unterhalt  des  Pferdes),  weil  der  Verkäufer  und  der  Tierarzt  ein
inhaltsgleiches  Gläubigerinteresse  zu  befriedigen  haben.  Beide  haben  für  die  Beseitigung  des
gleichartigen  Vermögensnachteils  einzustehen,  die  die  Käuferin  dadurch  erlitten  hat,  dass  jeder  von ihnen seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat

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