Was versteht man unter dem Offizialprinzip

= der mit der Straftat entstehende materielle Strafanspruch steht allein dem Staate zu und wird ohne Rücksicht auf den Willen des Opfers von Amts wegen (ex officio) durchgesetzt
-> staatliches Monopol
Bsp.: nachträgliches Zurückziehen einer Strafanzeige
 
Ausnahmen: 
  • Absolute Antragsdelikte (Strafantrag des Verletzten oder sonst Antragsberechtigten ist Strafverfolgungsvoraussetzung, §§ 77ff. StGB)
    -> Rücksichtnahme auf Willen des Verletzten 
    -> z.B. § 123 II StGB 
  • Relative Antragsdelikte (bei Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses ist eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft auch ohne entsprechenden Antrag des Verletzten oder sonst Antragsberechtigten möglich) 
    -> Vorbestraftsein des Täters; Strafverfolgung als gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit (Generalprävention) 
    -> z.B. § 230 StGB
  • Ermächtigungsdelikte (Rücksichtnahme auf politische Interessen, z.B. § 90 IV StGB)
 
Durchbrechung: 
  • Privatklagedelikte, § 374 StPO - wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wird die öffentliche Klage nicht erhoben; der Verletzte kann allerdings die Privatklage erheben, um seine Interessen geltend zu machen

Diskussion