Was besagt das Legalitätsprinzip

  • Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, bei Anhaltspunkten für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren durchzuführen und bei hinreichendem Tatverdacht Anklage zu erheben, §§ 152 II, 160, 170 I StPO 
  • notwendige Ergänzung zum Offizialprinzip und zum Akkusationsprinzip; Garantie, dass Straftaten vor Gericht gelangen und abgeurteilt werden können 
  • Absicherung materiell-rechtlich über § 258 a StGB (Strafvereitelung im Amt)
  • Absicherung prozess-rechtlich über §§ 172 ff. StPO, Klageerzwingungsverfahren 

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