Neues Wissen ab dem 16.01.18

Öffentliches Recht

Hat der BT ein Selbstauflösungsrecht?
Geht daraus eine Missbrauchsgefahr hervor?

grds (-), anders als Landtag NRW, allerdings Möglichkeit der auflösungsgerichteten Vertrauensfrage (Art. 68 GG)
  • Keine große Missbrauchsgefahr, da gleich 3 Verfassungsorgane übereinstimmen (Kanzler, Bundestag und BPräs.)

Diskussion