Neues Wissen ab dem 16.01.18

Öffentliches Recht

Wo ist der Unterschied zwischen Rüge und Ordnungsruf durch

(1) Rüge:

= Rüge kein Ordnungsruf (§ 36 Satz 2 GeschO BT), da keine erkennbare Bezeichnung der Rüge als Ordnungsruf, sondern eigenständige, nichtförmliche Ordnungsmaßnahme; BT-Präsident erteilt nur Hinweis auf unparlamentarisches Verhalten; wegen Hinweischarakter kein Rechtseingriff/ Rechtsnachteil

(2) Ordnungsruf:

= Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen

  • Rügen dieser Art, die im parlamentarischen Schrifttum teilweise dem parlamentarischen Gewohnheitsrecht, teilweise dem Parlamentsbrauch zugeordnet werden, sind eigenständige Ordnungsmaßnahmen des Bundestagspräsidenten gegenüber den Mitgliedern des Bundestages.
  • Kennzeichnend für die Ordnungsmaßnahme "Rüge" ist ihr präventiver, hinweisender Charakter; sie ist als Maßnahme unterhalb der Sanktion für die Verletzung der parlamentarischen Form ein Hinweis, die parlamentarischen Gepflogenheiten zu beachten.
  • Dementsprechend gibt es gegen die Rüge auch keinen Einspruch an den Bundestag, wie er in § 39 GO für die Fälle des Ordnungsrufes und des Ausschlusses vorgesehen ist.
  • Denn ein Ordnungsruf im Sinne des § 36 Satz 2 GO liegt nur dann vor, wenn er vom Präsidenten des Bundestages auch nach außen hin ausdrücklich als solcher kenntlich gemacht worden ist, d. h. mindestens den Begriff "Ordnung" enthält.

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