Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

(1) Welche Kategorien der GoA sind zu unterscheiden?
 
Wann ist ein SE-Anspruch gem. § 678 und wann gem. § 280 BGB in Bezug auf die GoA durch den GH zu prüfen?

(1)
Die unechte Goa: Bei der GF Geschäft führt als sei es sein eigenes
 
Die echte GoA: Bei der der GF bewusst Geschäft für einen anderen besorgt.
Bei der echten Goa ist zu unterscheiden:
 
1) berechtigte GoA (die dem Willen bzw. mutmaßlichen Willen des GH entspricht)
 
2) unberechtigte GoA (die diesem gerade nicht entspricht)
 
(2)
Der Anspruch gem. § 678 bezieht sich auf die Übernahme des Geschäfts und gem. § 280 I BGB beziet sich auf die konkrete Durchführung dessen.

Diskussion