RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Zivilrecht

Erstreckt sich das Vermieterpfandrecht auf ein Fahrzeug des Mieters, das dieser regelmäßig vom Mietgrundstück entfernt und wieder auf dieses zurückschafft?

Grundsätzlich ja. Zu den Gegenständen, auf die sich das Vermieterpfandrecht erstreckt, gehören grundsätzlich auch die regelmäßig auf dem Mietgrundstück abgestellten Kraftfahrzeuge. Eingebracht sind nämlich alle Sachen, die während der Mietzeit willentlich und wissentlich in die Mieträume oder auf das Mietgrundstück verbracht werden. Bei Sachen, die nur vorübergehend in der Absicht alsbaldiger Wiederentfernung eingestellt werden, ist danach zu unterscheiden, ob der vorübergehende Verbleib der bestimmungsgemäßen Nutzung der Mietsache entspricht. Ein Kraftfahrzeug, das auf dem vermieteten Grundstück geparkt wird, ist dementsprechend eingebracht. Denn seine regelmäßige vorübergehende Einstellung gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Allerdings erlischt das Pfandrecht mit jeder Entfernung vom Mietgrundstück gemäß § 562 a BGB und entsteht anschließend wieder neu, sobald es auf das Mietgrundstück zurückgebracht wird (BGH, str.).
 

(RÜ 3/2018, S. 147)

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