RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Zivilrecht

Wann ist eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt i.S.d. §§ 651 f Abs. 2, 651 e Abs. 1 BGB?

Für die Erheblichkeit der Beeinträchtigung kommt es darauf an, wie gravierend sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat. Dabei ist das Maß, mit dem ein Mangel die Reise beeinträchtigt, aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie an Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung aus der Sicht eines Durchschnittsreisenden zu beurteilen.
 
(RÜ 3/2018, S. 152)

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