RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Zivilrecht

Unter welchen Voraussetzungen besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog?

Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog ist gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gem. § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 862 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.
 
(RÜ 3/2018, S. 156)

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