RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Zivilrecht

Kann eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle hinsichtlich eines später mit ihrem Samen gezeugten Kindes rechtlich Mutter werden?

Mutter des Kindes ist nach § 1591 BGB die Frau, die das Kind geboren hat. Das deutsche Recht kennt nur die Zuordnung einer einzigen Mutter kraft Gesetzes. Damit hat der Gesetzgeber andere mögliche Formen der abstammungsrechtlichen Mutter-Kind-Zuordnung, insbesondere die Mutterschaft der Eizellspenderin im Fall der Leihmutterschaft, bewusst ausgeschlossen. Eine Mutterschaftsanerkennung sieht das geltende Recht nicht vor. Weitere Formen der Entstehung einer beiderseits weiblichen Elternschaft kraft Abstammung, etwa die Mit- oder Co-Mutterschaft bei konsentierter heterologer Insemination, sind im deutschen Recht ebenfalls nicht vorgesehen. Daher kann eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, abstammungsrechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen.
 
(RÜ 3/2018, S.160 f.)

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