RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Öffentliches Recht

Was versteht man unter der sog. Ewigkeitsgarantie?

Anders als der Verfassungsgeber ist der verfassungsändernde Gesetzgeber als Teil der verfassten Gewalt selbst an die Verfassung gebunden. Zwar bilden die Vorschriften der Verfassung eine Einheit, ihre Bestimmungen sind grundsätzlich gleichrangig. Etwas anderes gilt jedoch für die Fundamentalnormen, die das Wesen der Verfassung ausmachen und ihre Identität stiften. Nach Art. 79 Abs. 3 GG gehören dazu die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung und die in den Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze (insbes. der Kernbestand des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip).
 
(RÜ 3/2018, S. 180)

Diskussion