RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Öffentliches Recht

Inwieweit ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ein Teilhaberecht für Studienplatzbewerber und -bewerberinnen?

Nach Art. 12 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG haben alle Studienplatzbewerber und -bewerberinnen ein Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten. Das Teilhaberecht begründet zwar keinen individuellen Anspruch darauf, zusätzliche Ausbildungskapazitäten zu schaffen, sondern umfasst lediglich ein Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Hochschulstudium. Die Auswahlkriterien müssen sich primär am Kriterium der Eignung orientieren und vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden.
 
(RÜ 3/2018, S. 184 f.)

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