RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Öffentliches Recht

Was versteht man unter der Lehre vom modifizierten Privateigentum?

Öffentliche Sachen entstehen durch Widmung mit der Folge, dass sie dem öffentlichen Recht, aber weiterhin auch dem Privatrecht unterliegen. Soweit die Zweckbindung der öffentlichen Sache reicht, überlagert die Widmung das Privateigentum wie eine (öffentlich-rechtliche) Dienstbarkeit. Insoweit hat das öffentliche Recht Vorrang vor dem Privatrecht.
 
(RÜ 3/2018, S. 191)

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