RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Öffentliches Recht

Wie sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Sondernutzung zu unterscheiden?

Öffentlich-rechtlich ist eine Sondernutzung, soweit sie abstrakt geeignet ist, die widmungsgemäße Nutzung Dritter zu beeinträchtigen. Privatrechtlich ist die Sondernutzung, wenn der Widmungszweck durch die Nutzung überhaupt nicht berührt wird.
 
(RÜ 3/2018, S. 191)

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