RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Zivilrecht

Inwiefern steht beim SEPA-Lastschriftverfahren die Erfüllung bspw. eines kaufvertraglichen Zahlungsanspruchs ausnahmsweise unter einer auflösenden Bedingung?

Beim Einzug einer Forderung per Lastschrift verschafft der Schuldner dem Gläubiger anstelle (§ 364 Abs. 1 BGB) der originär geschuldeten Geldzahlung einen Auszahlungsanspruch gegen dessen Kreditinstitut. Eine solche rechtsgeschäftliche Erfüllungsvereinbarung steht unter der rückwirkend auflösenden Bedingung (§§ 158 Abs. 2, 159 BGB) des Erstattungsverlangens des Zahlers (§ 675 x Abs. 2 BGB), das dieser innerhalb von acht Wochen (§ 675 x Abs. 4 BGB) nach der Belastungsbuchung gegenüber seiner eigenen Bank geltend machen kann.
 
(RÜ 4/2018, S. 210)

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