RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Strafrecht

Wie ist die Gefährlichkeit eines Werkzeugs zu bestimmen, das der Täter beim Raub verwendet 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB)?

Nach h.M. ist die Gefährlichkeit nach der Verwendung im Zusammenhang mit den Raubmitteln zu bestimmen. Verwendet der Täter das Werkzeug bei der Gewalt, ist daher erforderlich, dass der Einsatz zu erheblichen Verletzungen führen kann. Verwendet er es bei der Drohung, wird verlangt, dass die angedrohte Verwendung realisierbar und gefährlich wäre. Für die Frage, welche Verwendung der Täter androht, sind jedoch nur solche Umstände zu berücksichtigen, die das Opfer wahrgenommen hat.
 
(RÜ 4/2018, S. 235)

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