RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Strafrecht

Wie wird ein Vermögensschaden bei einem sog. Eingehungsbetrug ermittelt? Sind dabei auch Ansprüche zu berücksichtigen, die der Verpflichtete gegen Dritte erworben hat?

Bei einem Betrug, bei dem der Geschädigte durch eine Täuschung zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, sind bei der für die Schadensbestimmung erforderlichen Gesamtsaldierung der Geldwert des erworbenen Anspruchs gegen den Vertragspartner und der Geldwert der eingegangenen Verpflichtung miteinander zu vergleichen. Erwirbt der Geschädigte mit dem Vertrag einen Anspruch gegen einen Dritten, bleibt der Geldwert dieses Anspruchs außer Betracht, weil es allein auf die wechselseitigen Verpflichtungen ankommt.
 
(RÜ 4/2018, S. 237)

Diskussion