RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Strafrecht

Erklären Sie den Unterschied von absoluten und relativen Antragsdelikten!

Absolute Antragsdelikte sind beim fehlen eines wirksamen Strafantrags wegen eines Verfolgungshindernisses nicht verfolgbar. Bei relativen Antragsdelikten kann das fehlen des Strafantrags durch die Annahme eines besonderen öffentlichen Verfolgungsinteresses durch die Staatsanwaltschaft ersetzt werden. Diese Entscheidung ist nicht justiziabel und nicht fristgebunden.
 
(RÜ 4/2018, S. 241)

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