Was ist eine Vernehmung? 

= jedes Auskunftsverlangen gegenüber einer Person in amtlicher Eigenschaft
-> kann auch außerhalb einer Polizeidienststelle erfolgen 
-> ist an keine Förmlichkeiten gebunden
 
Spontanäußerungen 
= Erklärungen, die nicht auf gezielter Befragung durch die Polizei beruhen, sondern freiwillig selbstbelastende Erklärungen sind, die ein Polizeibeamter nur passiv entgegennimmt
(-) bei gezielter Nachfrage
-> Belehrungspflichten gelten für Spontanäußerungen nicht 
-> sind solange im Prozess verwertbar, solange keine gezielte Umgehung der Beschuldigtenrechte vorliegt 

Diskussion