Revisionsklausur

Verfahrensrüge (verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung)

Was ist unter dem Revisionsgrund der Unzuständigkeit des Gerichts gemäß § 338 Nr.4 StPO zu verstehen?

örtliche Zuständigkeit oder Zuständigkeit besonderer Strafkammern
--> nur, falls rechtzeitig nach §§ 6a,16 StPO gerügt wurde
--> dies geht bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache in der Hauptverhandlung
 
Zweck des § 6a StPO = Vermeidung, dass Sache noch im Laufe der Hauptverhandlung verwiesen werden muss
 
sachliche Zuständigkeit = Verfahrensvoraussetzung

Diskussion