Revisionsklausur

Verfahrensrüge (verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung)

Was ist unter dem Grund der vorschriftswidrigen Abwesenheit zu verstehen?
§ 338 Nr. 5 StPO

  • Es geht hier um Anwesenheit der Prozessbeteiligten beim wesentlichen Teil der Hauptverhandlung
    • StA
      • zumindest ein Vertreter der StA (P! bei Zeugenbefragung)
    • AK § 230 StPO
    • notwendiger Verteidiger § 140 StPO
    • Dolmetscher § 185 GVG
  • Für Richter ist § 338 Nr. 1 StPO lex specialis
 
--> Kernfrage ist also, was den wesentlichen Teil darstellt

Diskussion