Revisionsklausur

Verfahrensrüge (verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung)

Wie ist die unzulässige Beschränkung der Verteidigung gem. § 338 Nr. 8 StPO zu lesen?

kein unbedingter Revisionsgrund!
Es muss zu einer Verletzung von einer besonderen Verfahrensvorschrift kommen
diese muss eine konkret kausale Beziehung zum Urteil aufweisen
--> im Ergebnis deshalb Prüfung als relative Verfahrensrüge nach § 337 StPO
Anwendungsfall aber: Verletzung Fürsorgepflicht des Gerichts --> Beispiel: Sitzordnung nicht ermessensfehlerfrei zugeordnet

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