Revisionsklausur

Grundlagen

Wie ist bei der Prüfung des sachlichen Rechts vorzugehen, wenn das Tatgericht einen Straftatbestand womöglich übersehen hat?

Die Sache ist zu begutachten
Hier ist insbesondere auf § 358 II (1) StPO
--> Verbot der reformatio in peius
im Rahmen der Zweckmäßigkeit einzugehen

Diskussion