Revisionsklausur

Grundlagen

Auf welche Fragen ist im Rahmen der Zweckmäßigkeit grundsätzlich einzugehen?

  • reformatio in peius § 358 StPO (auch für Nebenstrafen wie Fahrverbot!)
    • Grenze: Unterbringung in psychiatrischen Krankenhaus oder Entziehungsanstalt § 63 StGB
  • Verschärfung des Schuldspruchs kann auch zu negativen Folgen führen
    • § 45 StGB ipso iure (Wählbarkeit in Wahlen)
    • Verschärfung der Bewährungsauflagen
  • Hinweis auf § 32 II Nr. 5 und § 30 I (1) BZRG
    • Vermeidung einer Vorbestrafung

Diskussion