E zog sich in die Küche
zurück und rief bei der Polizei an. Dort meldete sich der Polizeibeamte Paul (P). Bevor P der E auch
nur eine Frage stellen konnte, hatte diese ihm schon ihren Namen, den Namen des A, ihre Adresse
sowie den Tathergang, den A ihr beschrieben hatte, mitgeteilt. Als P nach dem ersten Luftholen der E
beginnen wollte, ihr noch einige Fragen zu stellen, brach diese das Telefongespräch plötzlich ab, weil
A gerade die Küche betreten hatte. Kurz vor dem Anruf der E war B auf der Polizeiwache erschienen
und hatte Strafanzeige gegen A erstattet. P konnte daher den Anruf der E sogleich diesem Vorgang
zuordnen. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen A ein.
 
Kann P die Sachen, die E gesagt hat verwenden?

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