Der zuständige Staatsanwalt C hat im Ermittlungsverfahren den Freund F des N als
Zeugen vernommen. In seiner Vernehmung hat F das von ihm seinerzeit beobachtete gesamte
Geschehen auf dem Hof des N wahrheitsgemäß geschildert. In der späteren Hauptverhandlung
gegen N verweigert er hingegen das Zeugnis mit dem Hinweis auf seine am Vortag mit N begründete
Lebenspartnerschaft. Die Staatsanwaltschaft möchte den Inhalt der Vernehmung dennoch
in die Hauptverhandlung einführen. Ist das möglich? Wenn ja, wie?

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