Im Ermittlungsverfahren gegen S und den Unbekannten wird auch A als Zeuge von der Staatsanwaltschaft
vernommen, da es Informationen gibt, dass A die Manipulationsabrede der beiden in dem Café
mitbekommen habe. A verweigert die Aussage. Da droht ihm der vernehmende Beamte B Schläge an.
Daraufhin erzählt A ihm die wahre Geschichte.

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