Unerlaubte Handlung

Der Grundtatbestand, 823 I

(823 I) P: entfällt bei Verkehrsrichtigem Verhalten die Rechtswidrigkeit?

h.M. nein: Berichtigung des Ergebnisses erfolgt über die Zurechnung (bei mittelbaren Schädigungen) oder über das Verschulden

Diskussion