Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA

Aufwendungen iSd § 670
 
A. Definition?
 
B. Welche Aufwendungen und sonstige Vermögenseinbuße sind iRd GoA ersatzfähig?
 
C. Sind Schäden, die durch einen Dritter oder den GF selber verursacht worden sind ersatzfähig?

A. Freiwillige Vermögensopfer, die der GF zum Zwecke der Durchführung der Geschäftsführung erbracht hat.
 
B. Die eine vernünftiger GF in der Position des GF für erforderlich halten durfte.
 
hM auch Schäden die typischerweise aus den Gefahren der Geschäftsführung resultieren sind vom Aufwendungsersatz umfasst, da der GF sich freiwillig diesen Gefahren aussetzt (risikotypische Schäden).
 
Aufgewendete Zeit ist nur ersatzfähig, wenn die GF im Zusammenhang mit dem Beruf des GF steht vgl. § 1835 III.
 
C. Nur wenn es sich um risikotypische Schäden handelt die herausgefordert wurden (Herausforderungsformel).

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