Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA

Sind die Vorschriften der GoA auf nichtige Verträge anwendbar?

BGH: Ja, sie sind anwendbar. Bei auch-fremden Geschäften wird Geschäftsführungswille vermutet.
 
Lit: Nein, da der GF nicht mit Fremdgeschäftsführungswilen handelt und die Vorschriften der §§ 812 ff. für die Rückabwicklung nichtiger Verträge vorrangig sind.

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