Was ist unter einer Gefahr iSd §176 I Nr.2 zu verstehen?

Unter Gefahr ist eine Sachlage zu verstehen, in der bei ungehindertem Verlauf des Geschehens in absehbarer Zeit mit hinreichend der Wahrscheinlichkeit ein Schaden für eines der Schutzgüter eintreten wird. Maßgeblich ist die ex-ante Sicht, dh der ZP des polizeilichen Handelns. 

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