§ 812 Leistungskondiktion

Grundgedanke der Leistungskondiktion

Rückgängigmachung einer Leistung, die ohne wirksames Kausalgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) erbracht wurde
• Leistungskondiktion = Annex zum Vertragsrecht und Korrektiv zum Abstraktionsprinzip
• Parallelen und Unterschiede zu Rückgewährschuldverhältnis nach Rücktritt (§§ 346 ff.) = selbstständiges gesetzliches SV