RÜ Check Wiederholungsfragen 2018 3. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Ist eine juristische Person des Privatrechts Rechtsträger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts?

Juristische Personen des privaten Rechts genießen Persönlichkeitsschutz in einem Umfang, der durch ihr Wesen als Zweckschöpfung des Rechts, ihre satzungsmäßigen Funktionen und ihre soziale Wertgeltung beschränkt wird. Sie genießen daher insbesondere Schutz, soweit sie in ihrem Tätigkeitsbereich in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind, sogenanntes Unternehmenspersönlichkeitsrecht. (RÜ 7/2018, S. 428)