I. EBV

Haftung des Dritten gegenüber dem Eigentümer nach § 991 II BGB 
wenn Dritter mit Oberbesitzer eine verschuldensunabhängige Haftung vereinbart hat? 

nach hM. keine Haftung ohne Verschulden 
subjektive Element des Verschuldens nach § 989 gilt auch für § 991 II 
 
andernfalls schlechter gestellt als bösgläubiger Besitzer der auch nur für Verschulden haftet nach §§ 989, 990 

Diskussion