I. EBV

Sperrwirkung des § 823 BGB bei EBV
im Falle eines Fremdbesitzerexzesses ?

Exzess: Überschreitung des vermeintlichen Besitzrechts zB. durch Beschädigung oÄ.
 
Anwendbarkeit § 823 BGB 
im 2 Personen Verhältnis (+)
(zB. bei unwirksamen Verpflichtungsvertrag) 
 
 
im 3 Personen Verhältnis (-) 
§ 991 II abschließende Regelung 

Diskussion