Datenberichtigung, -löschung und -sperrung 

§196  ⇒ Berechtigung, die Lösung oder Sperrung von dauen sowie die Notwendigkeit der Überprüfung nach bestimmten Fristen zum Schutz der betroffenen Person und zur Gewährleistung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 

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