Qualitätsmanagement

Ein Hersteller von Mountainbikes weist in der Bedienungsanleitung darauf hin, dass beim Überfahren von Bordsteinkanten die Gabel brechen könne. Ist dieser Warnhinweis ausrei- chend, um eine Haftung in einem entsprechenden Schadensfall zu vermeiden?

Nein, dieser Warnhinweis ist nicht ausreichend. Mountainbikes sind allgemein gebräuchliche Produkte; das Überfahren von Bordsteinkanten stellt eine – für diesen Fahrradtyp – durchaus bestimmungsgemäße Verwendung dar. Der Hersteller muss sich also an den Sicherheitsstan- dards messen lassen, die für Mountainbikes grundsätzlich angenommen werden dürfen: „Maß- geblich ist der Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann“ [Müller 2004].

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