Qualitätsmanagement

Während des Endspiels zur Fußballweltmeisterschaft 2010 fällt Ihr Fernseher aus. Bei der Reparatur (Kosten 400 EUR) wird eine Spannungsspitze in der Energieversorgung zweifelsfrei als Ursache festgestellt. Haftet der Energieversorger nach dem ProdHaftG? Können Sie die Reparaturkosten als Schadensersatz einklagen?

Elektrizität ist ein Produkt im Sinne des ProdHaftG. Damit ist die Haftung nach § 1 ProdHaftG begründet, da der ursächliche Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Der Haftungsanspruch besteht, allerdings liegt die Schadensersatzsumme unter dem Selbstbehalt bei Sachbeschädigung von 500 EUR. Der Energieversorger muss also nicht zahlen.

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